Die Anerkennung der Einheiten als psychologische Fortbildung erfolgt nach den Kriterien laut österreichischem Psychologengesetz 2013, BGBL. I 182/2013 in Verbindung mit den Richtlinien für Fortbildungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentschutz auf Grundlage eines Beschlusses des Psychologenbeirates am 27.09.2018.